Herzlich willkommen bei Dr. Anton, Ihrem Partner für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz in Nürnberg. Wir sind überwiegend regional in Bayern tätig und bieten Ihnen eine umfassende arbeitsmedizinische Betreuung bei Ihnen vor Ort oder in unserem Zentrum. Auch bundesweite Betreuungskonzepte gehören zu unseren Spezialitäten.

In unserem Zentrum führen wir neben den gängigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Vorsorgen auch medizinische Untersuchungen nach Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) durch.

Unser Team unterstützt und berät Sie in allen arbeitsmedizinischen Angelegenheiten. Informieren Sie sich auf unserer Homepage über unser vielseitiges arbeitsmedizinisches Angebot, das wir gerne auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen.

Ihr Team von Dr. Anton

  • Triebfahrzeug­führerschein­verordnung
  • Arbeits­medizinische Vorsorge
  • Arbeits­medizinische Untersuchungen
  • Durchführung von Eignungs­untersuchungen
  • Untersuchung für Personen­beförderung

Vereinbaren Sie Termine für Ihre Beschäftigten in unserem arbeitsmedizinischen Zentrum in Nürnberg. Unsere kompetenten Arbeitsmediziner und  das medizinische Fachpersonal stehen Ihnen dort zur Verfügung.

Unter der Bezeichnung „Arbeitsmedizinischer Dienst“ ist allgemein die arbeitsmedizinische Betreuung eines Unternehmens durch einen Betriebsarzt zu verstehen. Der arbeitsmedizinische Dienst wird meist von externen Dienstleistern erbracht.

Die Aufgabe des arbeitsmedizinischen Dienstes – und in ausführender Instanz des Betriebsarztes – besteht darin, durch Beobachtung, Beratung und Untersuchung Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Gesundheit der Beschäftigten zu entwickeln.

Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die Beratung zu sowie die Durchführung von Impfungen (je nach beruflicher Gefährdung) oder eine Reiseberatung für dienstliche Reisen ins Ausland.

Eine umfassende arbeitsmedizinische Betreuung ist die beste Prävention im Hinblick auf gesundheitliche Risiken wie Arbeitsunfälle, berufsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten.

Ein Arbeitsmediziner unterstützt den Arbeitgeber dabei, seine arbeitsmedizinischen Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten zu erfüllen. Er übernimmt im Unternehmen die Beratung in verschiedenen Bereichen, u. a. in der Gesundheitsförderung oder der Unfallverhütung. Dabei ist er auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) tätig. Im Rahmen der Arbeitsschutzbetreuung ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, sich von einem Arbeitsmediziner beraten und unterstützen zu lassen, sobald es Mitarbeiter beschäftigt.

Als Arbeitsmediziner dürfen nur Ärzte verpflichtet werden, die die entsprechende Facharztausbildung in der Arbeitsmedizin absolviert haben, die über die arbeitsmedizinische Fachkunde oder über die zusätzliche Bezeichnung „Betriebsmedizin“ verfügen. Der Arbeitsmediziner ergänzt sich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der betrieblichen Prävention.

Bevor ein Arzt als Arbeitsmediziner tätig werden kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Zuerst einmal sind für die Tätigkeit als Arbeitsmediziner natürlich ein erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium und die entsprechend erteilte Approbation notwendig. Ein Assistenzarzt kann sich anschließend durch die „Facharztausbildung Arbeitsmedizin“ weiterbilden. Nach erfolgreich abgeschlossener Facharztausbildung darf er sich schließlich Facharzt für Arbeitsmedizin, Betriebsarzt oder Betriebsmediziner nennen.

Der Unternehmer muss den Arbeitsmediziner nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schriftlich bestellen. Der Arbeitsmediziner agiert schließlich nicht selbstständig, sondern ist dem Unternehmer unterstellt und nimmt eine Stabsstelle ein. Zudem ist er festes Mitglied im Arbeitsschutzausschuss.

Wer Tätigkeiten in der Personenbeförderung ausübt, trägt eine große Verantwortung für Dritte. Umso wichtiger ist es, die optimalen gesundheitlichen Voraussetzungen für Berufe dieser Art mitzubringen. Um die medizinische Eignung für Berufe im Bereich der Personenbeförderung festzustellen, ist die Teilnahme an verschiedenen Eignungsuntersuchungen mindestens vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtend.

Wir sind durch das Eisenbahn-Bundesamt für medizinische Untersuchungen nach Triebfahrzeug­führerschein­verordnung (TfV) qualifiziert. Damit gehören wir zu den wenigen arbeitsmedizinischen Diensten in Deutschland, die diese Untersuchungen durchführen dürfen.

Wir stellen die körperliche Eignung zur Durchführung der Tätigkeit des Triebfahrzeug-, Zweiwegefahrzeug- oder Nebenfahrzeugführers fest, indem wir überprüfen, ob Erkrankungen oder Beschwerden vorliegen, die ein Risiko für die Ausübung der Tätigkeit und damit eine Gefahr für die Sicherheit im Verkehr sowie für Dritte darstellen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur die medizinische Untersuchung nach Triebfahrzeug­führerschein­verordnung durchführen können, jedoch nicht die psychische Untersuchung.

Fordern Sie hier ein unverbindliches Angebot zur Durchführung der medizinischen Untersuchungen nach Triebfahrzeug­führerschein­verordnung (TfV) an.

Wir kommen zu Ihnen! Viele unserer arbeitsmedizinischen Untersuchungen können unsere Arbeitsmediziner unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Ihnen vor Ort im Unternehmen oder im Betrieb durchführen. So sparen Sie sich die Anfahrtszeit und -kosten und Ihre Beschäftigten können sich nach erfolgter Untersuchung direkt wieder ihren Tätigkeiten widmen.

  • Wir führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch.
  • Wir führen Eignungsuntersuchungen durch.
  • Wir führen in regelmäßigen Abständen Begehungen der Arbeitsstätten gemeinsam mit all jenen Personen durch, die am Arbeits- und Gesundheitsschutz in einem Unternehmen beteiligt sind.
  • Wir führen Beratungen zu Gefährdungsbeurteilungen durch.
  • Wir beraten umfassend in allen Fragen der Gesundheitsförderung (Beratung für Arbeitgeber und  Arbeitnehmer).
  • Wir führen individuelle arbeitsmedizinische Beratungen im Hinblick auf die Tätigkeiten durch.
  • Wir überprüfen Ist-Zustände und definierte Ziele.
  • Wir beraten präventivmedizinisch im Arbeitsschutz.
  • Wir beraten individuell bei der Einleitung von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Wir nehmen regelmäßig an ASA-Sitzungen teil.
  • Wir unterstützen bei der betrieblichen Wiedereingliederung.
  • Wir führen Schulungen zum Thema des betrieblichen Gesundheitsschutzes durch.

Fordern Sie unseren Betreuungsvertrag an.

Der Einsatz eines Arbeitsmediziners innerhalb eines Unternehmens hat neben der Wahrung Ihrer Rechtssicherheit noch viele weitere Vorteile. So können nicht nur arbeitsbedingte Erkrankungen und damit zusammenhängende negative Auswirkungen oder Arbeitsunfälle reduziert, sondern auch verbesserte Arbeitsbedingungen geschaffen und gleichzeitig bestehende Gesundheitsgefahren reduziert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Erkrankungen oder Probleme der Beschäftigten, die (auch) das Leben außerhalb der beruflichen Tätigkeit betreffen, in die Beratung einzubeziehen und den Beschäftigten damit zu einer verbesserten allgemeinen Gesundheit zu verhelfen.

Hierdurch entsteht ein entscheidender Vorteil für das Unternehmen: Die Motivation der Beschäftigten kann deutlich optimiert und das Betriebsklima gestärkt werden. Gleichzeitig sorgt dies für eine steigende Qualität der Arbeit, der Arbeitsprozesse und auch des Endproduktes. Das Endergebnis zeigt sich schließlich in einer insgesamt wachsenden Kundenzufriedenheit und einer daraus resultierenden positiven Auftragslage.

Dr. Anton Arbeitsmedizin GmbH
Rieterstraße 29, 90419 Nürnberg

Fon: 0911/801 77 88
Fax: 0911/801 77 87

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Web: www.betriebsmediziner.de